STATUTEN DER ELTERNVERTRETUNG
DER
DEUTSCHEN SCHULE BARCELONA


Begriffserläuterung:

Eltern = Erziehungsberechtigte

KESp = KLASSENELTERNSPRECHER

KO = KOMMISSION
            Gesamtheit der (aller) KESp eines Schulzweiges

KOSp = KOMMISSIONSSPRECHER

EB = ELTERNBEIRAT
            Gesamtheit der (aller) KOSp (12)
            EB-Vorsitzender (1)
            Vertreter des EB-Vorsitzenden (2)

EV = ELTERNVETRETUNG
            Gesamtheit der (aller) KESp
            EB Vorsitzender und seine Vetreter


1. ZIELSETZUNG

Die Eltern der Deutschen Schule Barcelona wählen die Elternvetretung. Seine Hauptaufgabe besteht in der Feststellung und Wahrnehmung der Interessen der Eltern in allen Fragen der Erziehung ihrer Kinder. Hieraus leitet sich die grundsätzliche Mitverantwortung der Elternvertretung bei der Gestaltung des Schullebens ab, wobei die besonderen Befugnisse der SchuIleitung, des Schulvorstandes und des Schulvereins unberührt bleiben.

Es wäre wünschenswert, dass die Mitglieder der EV auch Mitglieder des Schulvereins wären.

2. STRUKTUR

Die Elternvetretung schließt drei Ebenen ein:

Klassenelternsprecher (KESp)

Schulkommissionen (KO)

Elternbeirat (EB)

Funktionen und Arbeitsweise dieser Gremien werden durch diese Statuten festgelegt.

2.1 DIE KLASSENELTERNSPRECHER

2.1.1 WahIverfahren

Jede Klasse hat 2 Klassenelternsprecher.

Die WahI der Klassenelternsprecher erfolgt - soweit erforderlich - im Rahmen des zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Klassenlehrer einzuberufenden Elternabends.

Die Wahl der Klassenelternsprecher kann immer dann durchgeführt werden, wenn mindestens die Hälfte der Eltern aller Kinder vertreten sind.

Stimmberechtigt für die Wahl der Klassenelternsprecher ist ein Erziehungsberechtigter für jedes der Klasse angehörendes Kind. Nichtanwesende Eltern können ihr Stimmrecht schriftlich auf andere Eltern übertragen; neben der eigenen Stimme kann jedoch nur jeweils eine delegierte Stimme geltend gemacht werden (siehe auch 3.2, letzter Abs.)

Wählbar sind alle Eltern, sofern sie nicht dem Lehrerkollegium, dem Schulvereinsvorstand oder dem Verwaltungspersonal der DSB angehören oder bereits Kalssenelternsprecher einer anderen Klasse sind. Die zur Wahl stehenden Kandidaten sollten möglichst die deutsche (abgesehen von den Eltern der NSS) und spanische Sprache verstehen und für alle Eltern der KIasse und den Klassenlehrer leicht erreichbar sein anhand einer operativen e-mail Adresse oder im Ausnahmefall einer Tel./Faxnummer.

Klassenelternsprecher werden diejenigen Kandidaten, welche die meisten Stirmmen auf sich vereinigen.

Die Klassenelternsprecher sind für die Dauer von zwei Jahren gewählt - die Wiederwahl ist möglich - und üben ihr Ehrenamt auf Klassenebene sowie als Mitglieder der Schulkommission ihrer Klassenstufe und der Elternvetretung aus.

Es bleibt den Eltern der Klasse freigestellt, die Wahl in offener oder geheimer Form durchzuführen.

2.1.2 Aufgaben

Die Pflege des Kontaktes der Eltern zu dem Klassenlehrer und den in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Fachlehrern.

Weiterleitung, KIärung und - gegebenenfalls - Durchführung von Beschlüssen, Fragen und Anregungen der Klassenelternschaft. Bei klasseninternen Angelegenheiten und Einzelfällen wenden sie sich an den Fachlehrer, Klassenlehrer bzw. Studienfachkoordinator oder aber an den Schulbereichsleiter ; bei klassenübergreifenden Angelegenheiten an den jeweiligen Kommissionssprecher.

Mitarbeit in der für die betreffende Klasse zuständigen Schulkommission und der Elternvetretung.

Ausreichende Information geben an die Eltern ihrer Klasse über die in ihrem Auftrage unternommenen Schritte, sowie über die Aktivitäten der Schulkommission und der Elternvetretung.

Einberufung von Klassenelternabenden in Abstimmung mit dem Klassenlehrer möglichst unter vorheriger Bekanntmachung der Tagesordnung.

Die Elternsprecher der Klasse lassen den Eltern derselben eine Kopie des Sitzungsprotokolls der Elternabende (falls vorhanden oder vorab von der Elternschaft gewünscht) zukommen.

2.2 DIE SCHULKOMMISSIONEN

Jede Schulkommission hat einen Kommissionssprecher und seinen Vertreter. Die Schulkommissionen werden aus den Klassenelternsprechern aus dem jeweiligen Schulzweig (Schulbereich) gebildet.

Zur Zeit bestehen folgende Kommissionen:

2.2.1 Wahlverfahren

Zur Wahl des Kommissionssprechers, seines Stellvertreters und des Schriftführers lädt der amtierende Kommissionssprecher schriftlich alle Klassenelternsprecher des betreffenden Schulzweiges, den EB-Vorsitzenden und seine Vertreter, die zuständigen Mitglieder des Schulvorstands sowie den jeweiligen Schulbereichsleiter bzw. Studienkoordinator ein.

Die Wahl kann immer dann durchgeführt werden, wenn mindestens die Hälfte der Klassenelternsprecher anwesend oder vertreten sind.

Nichtanwesende KESp können ihr Stimmrecht schriftlich auf einen anderen KESp übertragen; neben der eigenen Stimme kann jedoch nur jeweils eine delegierte Stimme geltend gemacht werden (siehe auch 3.2, letzter Abs.)

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder der betreffenden Schulkommission, d. h. alle Klassenelternsprecher eines Schulzweiges.

Es bleibt der Schulkommission freigestellt, die Wahl in offener oder geheimer Form durchzufiihren. Bei mehreren Kandidaturen ist eine geheime Wahl zweckmäßig.

Kommissionssprecher wird derjenige Kandidat, welcher die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Sein Stellvertreter ist der KESp mit der zweithöchsten Stimmenzahl. Der Schriftführer wird in einem besonderen Wahlgang mehrheitlich bestimmt.

Kommissionssprecher und Stellvertreter sind für die Dauer von zwei Jahren, der Schriftführer für ein Jahr gewählt, wobei die Wiederwahl möglich ist.

2.2.2 Aufgaben

Die Schulkommissionen befassen sich mit allen, den jeweiligen Schulzweig betreffenden Problemen, dies mit der Zielsetzung, in Abstimmung bzw. Zusammenarbeit mit Schulleitung, Schulvereinsvorstand und Lehrerkollegium, Lösungen für anstehende Fragen zu finden. Hierbei sollen grundsätzlich nicht Probleme einzelner Schüler, sondern vorrangig Themen erörtert werden, welche sich auf ganze Klassen, Schulteile oder allgemeine Schulprobleme beziehen. Die nötigen Verhandlungen mit Schulleitung, Schulvereinsvorstand und Lehrerkollegium werden vorzugsweise vom Vorsitz des Elternbeirates geführt oder bei Bedarf an die Kommissionssprecher delegiert.

Zu den Kommissionssitzungen lädt der jeweilige Kommissionssprecher ein. Die Kommissionen können jedoch auf Wunsch der Klassenelternsprecher des jeweiligen Schulzweiges zusammentreten.

Alle Kommissionsmitglieder erhalten von dem Schriftführer ihrer Kommission eine Kopie der Sitzungsprotokolle. Dieses Protokoll muss zweisprachig erstellt werden und muss an die Eltern der jeweiligen Klassen über die KESp verteilt werden.

2.3 DER ELTERNBEIRAT

2.3.1 Wahlverfahren

Die Elternbeiratsmitglieder bestimmen den EB-Vorsitzenden, dessen zwei Stellvertreter und den Schriftführer des Elternbeirats in geheimer oder offener Wahl. Der EB-Vorsitzende kann seine 2 Stellvertreter den EB Mitglieder vorschlagen.

Die Wahl kann immer dann durchgeführt werden, wenn mindestens die Hälfte der Elternbeiratsmitglieder anwesend oder vertreten sind.

Jeder anwesende Wahlberechtigte kann ausser der eigenen nur eine zusätzliche, schriftlich delegierte, Stimme abgeben ( siehe auch 3.2, letzter Abs.)

Wählbar sind alle Elternbeiratsmitglieder. Die Kandidaten für das Amt des EB-Vorsitzenden und dessen zwei Stellvertretern sollten jedoch möglichst die deutsche und spanische Sprache beherrschen und über Erfahrungen in der Elternbeiratsarbeit verfügen.

EB-Vorsitzender wird derjenige Kandidat, welcher die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Seine zwei Stellvertreter werden diejenigen Elternbeiratsmitglieder, die die zweithöchste bzw. dritthöchste Stimmenanzahl erhalten. Der Schriftführer wird in einem besonderen Wahlgang mehrheitlich bestimmt.

Der EB-Vorsitzende und seine zwei Stellvertreter sind für die Dauer von zwei Jahren, der Schriftführer für ein Jahr gewählt.. Die Wiederwahl ist möglich.

2.3.2 Aufgaben

Koordination aller auf Klassenebene und Kommissionsebene festgestellten Fragen und Anregungen, sofern sie von allgemeinem Interesse sind.

Meinungsbildung und Beschlussfassung über im Namen der Elternschaft zu treffende Massnahmen.

Information an die Elternschaft - direkt oder durch die Klassenelternsprecher - über die Arbeit des Elternbeirates, sowie Entgegennahme und Weiterleitung der für die Elternschaft bestimmten Informationen seitens der Schulleitung oder des Schulvereinsvorstandes.

Beratung und aktive Mitwirkung anbieten bei allen vom Schulverein (vertreten durch seinen Vorstand) und/oder der Schulleitung vorgesehenen Projekten, welche eine wesentliche Veränderung des Schulcharakters, der Schulordnung oder der schulischen Einrichtungen bewirken, vor allem, wenn letztere direkt oder indirekt eine finanzielle Mehrbelastung der Elternschaft bedeuten.

Beratung und Unterstützung bei allen Massnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsvorsorge sowie bei kulturellen Veranstaltungen im Schulbereich.

Der Elternbeirat kann in allen weiteren, hier nicht aufgeführten Gebieten, auf jeweiligen Wunsch der Schulleitung, des Schulvereinsvorstandes, der Lehrerschaft oder der Schülervertretung zu Beratungen herangezogen und nach entsprechender Beschlussfassung auch tätig werden.

Pflege der Kontakte zu Elternbeiräten anderer Schulen in Spanien und im Ausland. Pflege der Kontakte zum Bundeselternbeirat in Deutschland. Diese Aufgabe obliegt ausschliesslich dem EB-Vorsitzenden oder einem von diesem benannten Elternbeiratsvertreter.

Beschlussfassung über Inkrafttreten oder Änderung der Statuten und der internen Arbeitsordnung des Elternbeirats.

Vertretung der Elternschaft - durch Präsenz des EB-Vorsitzenden oder dessen Stellvertretern - bei mündlichen Abschlussprüfungen an der Deutschen Schule Barcelona nach vorheriger Absprache mit dem Schulleiter und dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Eine aktive Mitwirkung bei der Prüfung selbst sowie die Anwesenheit des EB-Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter bei der Feststellung des Prüfungsergebnisses bleiben ausgeschlossen.

Die Teilnahme des EB-Vorsitzenden und dessen Stellvertreter an der Prüfung der eigenen oder verwandten Kinder ist nicht gestattet.

Alle Elternbeiratsmitglieder erhalten von dem Schriftführer des EB eine Kopie der Sitzungsprotokolle. Dies kann auch via Internet erfolgen.

Der EB-Vorsitzende informiert den Elternbeirat regelmässig über seine Amtsführung.

3. ELTERNVERTRETUNG

3.1 Generelle Hinweise

Die Arbeit der Elternvertretung soll möglichst effizient, geordnet - aber unbürokratisch - und transparent sein.

Die Kommunikation auf allen Ebenen sollte vorzugsweise per Internet erfolgen.

Die von der Klassenelternsprecher, den Schulkommissionen und dem Elternbeirat zu betreuenden Arbeitsgebiete sind mit der entsprechenden Kompetenzabgrenzung in den Statuten der Elternvetretung aufgeführt.

Der Elternbeirat kann bei Bedarf freie Mitarbeiter aus der gesamten Elternschaft für u. a. gezielte Projekte, Informationssammlung, Home Page Pflege etc. einsetzen, wobei deren Berufs- und Ausbildungserfahrung eine besondere Berücksichtigung haben sollen. Diese freien Mitarbeiter können bei Bedarf zu den EB Sitzungen zur Anhörung oder Berichterstattung hinzugezogen werden. Freie Mitarbeiter werden projektbezogen bestellt und nach Beendigung ihrer Aufgaben entlassen. Bestellungen, Aufgabenzuteilung und Entlassungen werden im Protokoll festgehalten.

Termine fur Klassenelternabende und Sitzungen der Elternvertretung müssen allen Teilnehmern spätestens 14 Tage vorher bekanntgegeben werden.

Eingaben von Änderungen der Tagesordnung einer Sitzung müssen schriftlich per e-mail an den Vorsitzenden der Sitzung sieben Tage vorher abgegeben werden. Die Themen, die nach dieser Frist entstanden sind, können dem Vorsitz mündlich unterbreitet werden, der dann alleine oder nach Absprache mit der Versammlung entscheidet, ob die Angelegenheit auf die Tagesordnung kommt oder vertagt wird.

Sofern Eltern- oder Elternbeiratsversammlungen in Räumen der Deutschen Schule Barcelona stattfinden sollen, ist zuvor die entsprechende Genehmigung der Schulleitung einzuholen.

Ordentliche Sitzungen auf Klassen und Kommissionsebene sollten mindestens zweimal im Schuljahr stattfinden, wobei die erste Sitzung möglichst unmittelbar nach Schuljahresbeginn vorzusehen ist und die 2. Sitzung vor Schuljahresabschluss. Sondersitzungen werden bei Bedarf unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Die Einberufung kann auf Wunsch des Klasseneltern-/Kommissionssprechers, EB-Vorsitzenden, des Schulleiters oder Klassenlehrers oder mindestens 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder des betreffenden Elternvetretungsgremiums erfolgen.

Verhandlungssprachen sind Deutsch und Spanisch, wobei je nach Zusammensetzung der Klassenelternschaft, der Kommissionen und der Elternbeiratsversammlung vorzugsweise in der einen oder der anderen Sprache verhandelt und berichtet wird.

3.2 Sonderfragen

Kommissionssprecher, die zum Elternbeiratsvorsitzenden oder dessen Stellvertreter gewählt wurden, scheiden daraufhin als Kommissionssprecher aus. Ihr Posten wird dann zum nächstmöglichen Termin, spätestens nach vier Wochen, durch einen neu zu wählenden Kommissionssprecher besetzt. Ausnahmen müssen vom EB genehmigt werden.

Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Elternbeiratsmitgliedes aus dern Amt tritt an Stelle des ausscheidenden Elternvertreters sein gewählter Stellvertreter. Der Stellvertreterposten wird dann zum nächstmöglichen Termin, spätestens zum Schuljahresbeginn, durch einen neu zu wählenden Elternvertreter besetzt.

Obwohl die Amtsdauer der Elternsprecher grundsätzlich zwei Jahre beträgt, sind vor Ablauf dieser Zeit immer dann Neuwahlen durchzuführen, wenn dies infolge von wesentlichen Umstrukturierungen auf Klassenebene (z.B. Übergang von Grundschule zur Oberschule) geboten erscheint.

Sofern durch die Tätigkeit des Elternbeirats Kosten entstehen, welche von der Elternschaft zu tragen sind, so ist auf Grund eines vor Kostenverursachung einzureichenden Voranschlags durch Abstimmung auf KIassen-, Kornmissions- oder Elternbeiratsebene ein entsprechendes Finanzierungssystem mehrheitlich zu beschliessen. Zusätzlich erstellt der Elternbeirat ein Jahresbudget zu Anfang eines jeden Schuljahres über die vorgesehenen Ausgaben. Dieses Budget wird dem Vorstand zur Genehmigung vorgelegt zusammen mit Abrechnung und Kostennachweis des Vorjahresbudgets.

Bei Abstimmungen gilt stets das Prinzip der einfachen Mehrheit. Ausgenommen sind Satzungsänderungen, deren Genehmigung einer 2/3-Mehrheit des Elternbeirates bedarf. Bei allen Sitzungen aller Klassenebenen können nichtanwesende Mitglieder ihr Stimmrecht schriftlich auf ein anderes Mitglied übertragen; neben der eigenen Stimme ist jedoch nur jeweils eine delegierte Stimme gültig.

Esplugues, den 21. April 2004

Elternbeirat


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