
Gliederung:
1. SV-Team
2. Mini-SV
3. Klassensprecher
4. Vertrauenslehrer
5. Schülerparlament
6. Finanzen
1. SV-Team
1.1. Definition
Die SV ist ein demokratisch gewähltes Team von Schülern, das sich für die Rechte, Interessen und Vorstellungen der gesamten Schülerschaft einsetzt und auf diese Weise aktiv am Schulleben teilnimmt.
Die SV-Mitglieder haben Vorbildfunktion.
1.2. Mitglieder
Die SV setzt sich aus Vertretern der Jahrgangsstufen 9 bis 12 zusammen.
Es müssen immer mindestens zwei bis maximal vier Schüler pro Jahrgang (9-12)und 4 „Senioren“ aus der SV des abgelaufenen Schuljahres in der SV vertreten sein.
Die Anzahl der Mitglieder der SV ist auf 20 Schüler beschränkt.
Aus Gleichberechtigungsgründen sollte möglichst die jeweils gleiche Anzahl beider Geschlechter vertreten sein.
Das SV-Team kann zur Durchführung bestimmter Aufgaben weitere Schüler heranziehen, was durch einfache Stimmenmehrheit der SV bestätigt werden muss.
1.3 Wahl
Die SV-Mitglieder werden von den zukünftigen Schülern der Klasse 5 bis 12 am Ende eines Schuljahres für das folgende Schuljahr gewählt. Wählbar sind Schüler der zukünftigen Klassen 9 bis 12.
Kandidaten für die Wahl bewerben sich schriftlich bis spätestens sechs Wochen vor dem Ende eines Schuljahres bei der SV. Die schriftliche Bewerbung beinhaltet eine persönliche Vorstellung, eine Begründung für die Kandidatur und Vorschläge für die Arbeit in der SV.
Drei Wochen zuvor ruft das SV-Team am schwarzen Brett neue Kandidaten auf, sich zu melden und informiert diese über die Bedingungen der Kandidatur in einer Informationsstunde der SV.
Mitglieder der bestehenden SV können wiedergewählt werden.
Nach der schriftlichen Vorstellung der Kandidaten wird eine Kandidatenliste erstellt, die über die Klassensprecher in den Klassen verteilt wird. Die zukünftigen Schüler Klassen 5 bis 12 wählen in der Klassenleiterstunde die Kandidaten. Jeder Schüler hat eine Stimme.
Die Wahl ist allgemein, direkt, frei, gleich und geheim.
Die Ergebnisse dieser Wahlen werden den SV-Lehrern übergeben.
Wenn sich keine Kandidaten melden, können sich die alten SV-Mitglieder vom Schülerparlament bestätigen lassen. Das SV-Team ist bestätigt, wenn Zweidrittel der Mitglieder des Schülerparlaments einer Verlängerung zustimmen und sich keine Gegenkandidaten gemeldet haben.
Organisation und Durchführung der Wahl liegen beim Wahlausschuss, der aus dem SV-Team des letzten Jahres und dem SV-Lehrer besteht. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von der alten SV, dem SV-Lehrer und den Vertrauenslehrern bestimmt. Der SV-Lehrer führt den Vorsitz im Wahlausschuss. Wahlkandidaten dürfen nicht im Wahlausschuss vertreten sein.
Gewählt sind die 4 Schüler ihres Jahrgangs mit der höchsten Stimmenanzahl. Im Falle gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
Das Wahlergebnis wird am schwarzen Brett und auf der Internetseite bekannt gegeben.
„Senioren“ sind Schüler der SV des ablaufenden Schuljahres und werden von der alten SV gewählt. Gewählt sind die Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten.
1.4 Rechte
Die SV hat das Recht wöchentlich einmal in einer Unterrichtsstunde eine SV-Sitzung abzuhalten (diese Unterrichtsstunde wird im „Rollverfahren“ bestimmt, d.h. nacheinander montags 1., dann 2. Stunde..., dann dienstags 1., 2. Stunde... usw.) Die jeweils amtierende SV entscheidet über die Zeiteinteilung. Jedes SV-Mitglied ist verpflichtet sich persönlich bei seinem Fachlehrer zu entschuldigen.
Vertreter der SV dürfen bei Konferenzen aller Art vertreten sein. (z.B.: Lehrerkonferenzen, Elternbeiratsitzungen, Junta Directiva,...) und haben das Recht, ihre Einwände, Vorschläge usw. vorzubringen. Dies gilt nur, soweit die Konferenzordnung dies zulässt.
Die SV kann bei Konferenzen die Behandlung von Tagesordnungspunkten, welche die Schülerschaft betreffen, beantragen
Die Einwände und Vorschläge der SV müssen in gleichen Maßen wie die der Anderen berücksichtigt werden.
Wenn Anträge der SV ohne die Anwesenheit von SV-Mitgliedern abgelehnt worden sind, muss der SV eine schriftliche, detaillierte und nachvollziehbare Begründung vorgelegt werden.
1.5 Aufgaben
Die Schülervertreter vertreten die Interessen, Wünsche, Vorstellungen ihrer Mitschüler gegenüber den Lehrern, der Schulleitung, dem Schulverein und allen weiteren Gremien.
Die Schülervertreter fördern die gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, unterrichtsbezogenen und sportlichen Interessen der Schüler
Die Schülervertreter stellen eine Verbindung her zwischen der Schülerschaft und den Lehrern, Eltern und dem Schulverein.
Das SV-Team sollte in regelmäßigen Treffen im Abstand von höchstens 4 Wochen mit der Schulleitung, dem SV-Lehrer und den Vertrauenslehrern aktuelle Anliegen der Schüler und Vorhaben bzw. Probleme besprechen. Über diese Treffen wird Protokoll geführt. Je ein Protokoll wird dem Schulleiter und dem SV-Lehrer übergeben.
Die Schülervertreter berufen mindestens einmal pro Halbjahr das Schülerparlament ein und leiten es. (Genaueres siehe Verfahrensregeln)
Der Schriftverkehr der SV sowie Protokolle und alle anderen schriftlichen Unterlagen müssen im SV-Ordner abgeheftet werden. Jedes neue SV-Team eröffnet einen neuen Ordner und führt ihn bis zur Amtabgabe.
Alle Ordner werden im SV-Raum aufbewahrt. Sie sind jedem zugänglich und können dort eingesehen werden.
Zur Herstellung einer Kommunikation zwischen SV-Team und Schülern ist der SV-Raum täglich in einer großen Pause und / oder in Freistunden eines SV-Mitglieds geöffnet. Die Öffnungszeiten werden am schwarzen Brett bekannt gegeben.
1.6 Regeln und Pflichten, Verfahrensregeln
Zur Bewältigung seiner Aufgaben und Projekte kann das SV-Team Untergruppen bilden (z.B. Organisation des Schulfestes, Schülerzeitung, etc.). Diese Untergruppen können auch mit Schülern, die nicht SV-Mitglieder sind, zusammenarbeiten. Die Suche nach interessierten „Helfern“ bzw. Mitarbeitern erfolgt über das schwarze Brett. Die Untergruppen sind gegenüber dem SV-Team rechenschaftspflichtig.
Jede SV-Sitzung muss mindestens eine Woche zuvor am schwarzen Brett angekündigt werden. Alle SV-Mitglieder sind verpflichtet sich regelmäßig am schwarzen Brett zu informieren.
Jede aktuelle SV muss ein System mit Pflichten und Regeln aufstellen, wobei die zuvor genannten Aufgaben und Pflichten berücksichtigt werden müssen. Unter anderem gilt eine Anwesenheitspflicht bei den SV-Sitzungen. Als Entschuldigungen sind zuzulassen: Klausuren, Vorbereitungen für diese, gesundheitliche und wichtige private Gründe.
Die Abwahl eines SV-Mitgliedes ist durch eine Zweidrittelmehrheit der SV-Mitglieder möglich.
Eine Anwesenheitsliste muss bei allen SV-Sitzungen, die während der Unterrichtszeit stattfinden, angefertigt und im Mitteilungsbuch des Kollegium hinterlegt werden, damit eine offizielle Entschuldigung gewährleistet ist.
Das SV-Team ist dem Schülerparlament für seine Tätigkeit und die Verwaltung des Vermögens Rechenschaft schuldig.
2. Mini-SV
2.1 Mitglieder
Gewünscht ist, dass aus jedem Jahrgang der Klassen 5 bis 8 ca. zwei Schüler aktiv in der Mini-SV mitarbeiten.
2.2 Funktion
Die Mini-SV sind die Vertreter der Klassensprecher der Klassen 5-8. Die Mini-SV dient der besseren Kommunikation zwischen der SV und den unteren Klassenstufen.
Die Mini-SV ist dafür verantwortlich, Informationen und Meinungen ihrer Klassenstufen der SV mitzuteilen.
Die Mini-SV wird von der SV geleitet und unterstützt.
2.3 Wahlen
Jeder Jahrgang (5-8) wählt aus der Mitte der Klassensprecher zwei Mini-SV Mitglieder.
3.Klassensprecher
3.1 Aufgaben
Die Klassensprecher sind Vertreter ihrer Klasse vor der SV, den Lehrern, dem Schülerparlament, der Schulleitung und den Vertrauenslehrer.
Die Klassensprecher können die Klassenleiterstunden leiten.
Sie informieren ihre Klasse vor Beginn des Schülerparlaments über die Tagesordnung und tragen ihrer Klasse nach dem Ende des Schülerparlaments die Ergebnisse vor.
Die Klassensprecher sind verpflichtet, an den Schülerparlamenten teilzunehmen.
Der Klassenleiter muss vor den Klassensprecherwahlen die Klasse über die Aufgaben der Klassensprecher informieren.
3.2.Wahlen der Klassensprecher
Jede Klasse wählt aus ihrer Mitte den Klassensprecher und dessen Vertreter.
Alle Vorschläge werden aufgenommen, anschließend um das Einverständnis der Kandidaten gefragt.
Der Kandidat mit den meisten Stimmen ist gewählt, der mit den zweitmeisten ist Vertreter.
Wenn es zu einem Gleichstand kommen sollte, findet eine Entscheidungswahl zwischen den beiden Kandidaten statt.
Klassensprecher und Vertreter werden immer für ein ganzes Schuljahr gewählt.
Eine Abwahl kann nur stattfinden, wenn die Hälfte der Schüler es beantragen und bei der darauf folgenden Abstimmung diesem Antrag mehr als die Hälfte der Schüler zustimmen. Enthaltungen sind nicht möglich.
4. Vertrauenslehrer und SV-Lehrer
4.1 Aufgaben
Der SV-Lehrer berät und unterstützt die SV.
Die beiden Vertrauenslehrer dienen als Ansprechpartner für die Schüler bei privaten und schulischen Problemen.
Die Anwesenheit eines SV-Lehrers oder Vertrauenslehrers bei den Schülerparlamenten ist verpflichtend.
In Konfliktfällen sollen die Vertrauenslehrer die Moderation zwischen Lehrern und Schülern übernehmen. Sie sind unparteiisch.
Ein Vertrauenslehrer unterstützt den Kassenwart bei der Führung der SV-Kasse.
4.2.Wahlen
Zeitgleich mit der Wahl der SV werden zwei Vertrauenslehrer von der gesamten Schülerschaft (Klassen 5-12) gewählt.
Die Organisation der Wahlen übernimmt ein Wahlausschuss der bestehenden SV.
Alle Klassen schlagen Kandidaten vor. Der Wahlausschuss holt das Einverständnis der vorgeschlagenen Lehrer zu ihrer Kandidatur ein. Anschließend werden Wahlzettel in den einzelnen Klassen verteilt. Die Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl sind als Vertrauenslehrer für das kommende Schuljahr gewählt.
Das Endergebnis wird am SV-Brett ausgehängt.
5.Schülerparlament
5.1 Einberufung
Das Schülerparlament muss mindestens einmal pro Halbjahr einberufen werden.
Das Schülerparlament wird durch das SV-Team im Einverständnis mit dem Schulleiter einberufen.
Es muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder der SV, der Schulleiter oder der SV-Lehrer dieses verlangt. Die Einberufung muss innerhalb von zehn Tagen nach der Äußerung dieses Wunsches geschehen.
Die Einladung für die Klassensprecher, die auch die Tagesordnung enthält, wird spätestens eine Woche vor der Sitzung den Klassensprechern und Schülern über das schwarze Brett und/oder die Klassenlehrer schriftlich mitgeteilt. Schulleiter und Vertrauenslehrer müssen ebenfalls rechtzeitig schriftlich informiert werden.
5.2. Teilnahme
Am Schülerparlament nehmen alle Klassensprecher und Kurssprecher der Klassen 9-12 und die Mitglieder der SV teil. Sowohl die Klassensprecher als auch ihre Vertreter und die SV-Mitglieder haben Stimmrecht im Schülerparlament.
Die SV leitet das Schülerparlament.
Auf Einladung der SV können Schulleitung, Lehrer, SV-Lehrer am Schülerparlament teilnehmen. Sie haben kein Stimmrecht.
Die Schulleitung hat ein Recht auf Anhörung im der Schülerparlament.
5.3. Zweck
Das Schülerparlament informiert über die Klassensprecher alle Schüler über die Tätigkeiten der SV.
Wenn wichtige Entscheidungen zu fällen sind, werden durch das Schülerparlament die verschiedenen Meinungen aller Klassenstufen beachtet.
Über das Schülerparlament wird die SV über die Interessen, Wünsche, Vorstellungen, etc. einzelner Jahrgänge in Kenntnis gesetzt.
Das Schülerparlament kann für aktuelle Aufgaben Ausschüsse bilden. Diese Ausschüsse sind dem Schülerparlament Rechenschaft schuldig.
5.4. Beschlussfähigkeit
Alle Klassensprecher und Vertreter haben ein Stimmrecht. Nur anwesende Schüler stimmen ab.
Das Schülerparlament ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Stimmberechtigten anwesend sind.
Beschlüsse fasst das Schülerparlament mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
5.5. Sonstiges/Verfahrensregeln
Während des Schülerparlamentes muss ein SV-Mitglied ein Protokoll anfertigen. Das Protokoll muss folgendes enthalten: Anwesenheitsliste, Beginn und Ende der Sitzung, Antragssteller und Antragstext, Beschlüsse mit genauem Stimmenverhältnis, Gesprächsergebnisse, Unterschrift des Protokollanten.
Das Protokoll muss innerhalb einer Woche vervielfältigt werden und an den Schulleiter, die SV-Lehrer und die Klassen verteilt werden. Eine Kopie wird im SV-Ordner abgeheftet.
6.Finanzen
6.1 Allgemein
Die SV ist nur der Verwalter des Geldes der gesamten Schülerschaft.
Jeder Schüler hat das Recht sich über den Stand der Kasse zu informieren und Vorschläge für die Verwendung des Geldes zu machen.
Das Geld muss zum Wohle aller Schüler eingesetzt werden.
6.2 Aufgaben der Kassenwarte
Die Kassenwarte übernehmen die Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben, die die SV im Laufe des Schuljahres hat.
Die Kassenwarte sind dazu verpflichtet, sich mit dem Vertrauenslehrer regelmäßig über die Finanzen, abzusprechen.
Sie sind verpflichtet die Buchhaltung über die Finanzen zu übernehmen und diese regelmäßig zu kontrollieren.
Von jeder Rechnung muss eine Kopie für das Finanzen-Buch angefertigt werden, das Original bekommt der verantwortliche Vertrauenslehrer.
6.3 Wahlen der Kassenwarte
Es müssen immer zwei SV-Mitglieder die Aufgabe der Kassenwarte übernehmen.
Freiwillige stellen sich am Anfang des Schuljahres vor und anschließend wählt die restliche SV die zwei verantwortungsvollsten Kandidaten für den Posten als Kassenwarte.
6.4.Buchhaltung
Jeder Schüler hat das Recht das Finanz-Buch einzusehen.
In dem Finanz-Buch müssen alle Einnahmen, Ausgaben und die Kopien der jeweiligen Rechnungen vorhanden sein.
Nach jeder Finanzen -Kontrolle müssen die Kassenwarte und der Vertrauenslehrer unterschreiben.