Gastschüler/Gastschülerin an der Deutschen Schule Barcelona

A. Bewerbung als Gastschüler/ Gastschülerin
B. Gasteltern gesucht

Bewerbung als Gastschüler/ Gastschülerin

  • Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich in Anbetracht des Einzelfalls, mit Blick auf vorhandene Kapazitäten und pädagogische Kriterien. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft der Schulleiter. Ein Anspruch auf den Besuch der DSB als Gastschüler/in besteht nicht.
  • Gastschüler/innen können für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis maximal einem Schuljahr aufgenommen werden.
  • Am Ende des Aufenthalts stellt die Schule einen schriftlichen Nachweis über den Schulbesuch in dieser Zeit aus. Aus dem erfolgreichen Abschluss eines Schuljahres kann kein Anspruch auf Fortsetzung der Schullaufbahn an der DSB abgeleitet werden. Eine Fortsetzung der Schullaufbahn an der DSB nach Abschluss der Gastschülerzeit ist in der Regel nicht möglich.
  • Die Erziehungsberechtigten sorgen für die Unterbringung vor Ort. Sie benennen der Schule Gasteltern, Wohnung gebende Freunde der Familie o.ä., die im Falle auftretender Schwierigkeiten kontaktiert werden können. Es ist auszuschließen, dass Gastschüler/innen alleine, ohne erwachsene Kontaktperson oder Betreuer vor Ort eine Wohnung nehmen. Die Erziehungsberechtigten sind auch für die Regelung der An- und Abreise verantwortlich.
  • Die Schule und die Erziehungsberechtigten schließen eine schriftliche Vereinbarung über den Schulbesuch. Mit der Unterschrift werden die an der Schule geltenden Ordnungen anerkannt. Im Falle schwerwiegender Verstöße gegen die schulische Ordnung oder der Störung des Zusammenlebens in der Schule kann die Schulleitung den Schulbesuch mit sofortiger Wirkung beenden. Dies gilt auch für den Fall, dass relevante gesundheitliche Beeinträchtigungen, Risiken oder Abhängigkeiten verschwiegen wurden. In diesen Fällen informiert die Schule umgehend die Erziehungsberechtigen. Ein Einspruch gegen die Entscheidung der Schulleitung ist nicht möglich.
  • Voraussetzung für die Aufnahme als Gastschüler/in ist in der Regel der Nachweis der Versetzung in die angezielte Klassenstufe und ein Abgangszeugnis der abgebenden Schule. Außerdem ist der Nachweis über eine abgeschlossene Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung zu führen.
  • Das Schulgeld für den Schulbesuch als Gastschüler/in entspricht dem normalen Schulgeld. Das gleiche gilt für die Einschreibgebühr. Die Einschreibgebühr und die erste Monatsrate sind bei Abschluss der schriftlichen Vereinbarung und vor Beginn des Schulbesuchs fällig. Die finanzielle Förderung des Schulbesuchs aus öffentlichen Mitteln ist nicht möglich.

Dr. D. Köpper

Stand: April 2010


Gasteltern gesucht



Die Deutsche Schule Barcelona ist nicht nur eine Begegnungsschule für ihre eigenen Schüler, sondern sie fördert auch die interkulturelle Begegnung mit Schülern aus Deutschland.
Deshalb hat sie ein offenes Ohr und eine offene Tür für Schüler aus Deutschland, die bei uns drei Monate bis maximal ein ganzes Schuljahr als Gast am Leben und Lernen der DSB teilnehmen wollen. Von den vielen Anfragen, die wir bekommen, suchen wir sehr sorgfältig uns geeignet erscheinende Schüler aus, denen wir einen Schulbesuch bei uns ermöglichen. Die meisten Gastschüler besuchen die Klassen 10 und 11, doch werden auch in andere Klassenstufen Gastschüler aufgenommen.
Wir können mittlerweile auf eine mehrjährige Erfahrung zurückblicken und stellen fest, dass die Gastschüler für alle Beteiligten ein echter Zugewinn sind.
Natürlich brauchen die jungen Schüler aus Deutschland für diese Zeit eine Familie, die sie (gegen Entgelt) bei sich aufnimmt und sich um sie kümmert.

Deshalb wenden wir uns mit der Bitte an Sie, doch einmal zu überdenken, ob es nicht auch für Sie und ihre Familie eine bereichernde Erfahrung bedeuten könnte, eine(n) deutschen Gastschüler/Gastschülerin für eine begrenzte Zeit aufzunehmen.

Bei Interesse oder bei Wunsch nach mehr Information wenden Sie sich bitte an Frau Wickers, Sekretärin der DSB.
Tel: 93 480 23 64, Mail: wickers@dsbarcelona.com
J. Nottelmann