Stipendienvergabe für Schüler der DSB, die die Reifeprüfung abgelegt haben

  1. Studienstiftung des Deutschen Volkes
  2. Baden-Württemberg-Stipendium
  3. Begabtenförderungswerk des Evangelisschen Studienwerkes e.V.
  4. Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung
  5. Matrícula de Honor
  6. Stipendienvergabe für Schüler der Klassen 11 der DSB



In Deutschland gibt es außerdem Stipendien von vielen verschiedenen Organisationen. Die wichtigsten findet man auf der Seite www.studis-online.de. Dort gibt es ausführlichere Informationen.
Grundsätzlich fördern die meisten Stiftungen analog dem BAföG-Satz (aber man muss eben im Gegensatz zum BAföG später nichts zurückzahlen). Darüberhinaus gibt es i.a. eine "ideelle" Förderung in Form von Büchergeldern und Angeboten zur Teilnahme an besonderen Veranstaltungen. Gerade bei den Veranstaltungen wird dann aber auch erwartet, dass man regelmäßig teilnimmt. Normalerweise werden auch regelmäßige Berichte erwartet, in denen man seinen Studienfortgang kommentiert.
Für diese anderen Stipendien muss man sich selbst bewerben; die Deutsche Schule Barcelona schlägt selbst keine Bewerber vor, kann aber bei der Information behilflich sein und eventuell Gutachten erstellen.

Weitere Informationen findet man im Unispiegel (August 2001) oder auch in einer neueren Ausgabe.




  1. Studienstiftung des Deutschen Volkes

    1. Zielgruppe / Schüler, die von der Schule vorgeschlagen werden können
    2. Die Studienstiftung sucht Abiturienten und Abiturientinnen mit (nur) deutscher Nationalität oder junge EU-Bürger, wenn sie ihr Studium vorwiegend in Deutschland absolvieren, die beste schulische Leistungen mit einer offenen, zupackenden und gradlinigen Persönlichkeit- frei von Arroganz und Egoismus - verbinden, und die schon einmal bewiesen haben, dass sie sich fern aller Klischees für eigene Ideen einsetzen, hilfsbereit mit anderen zusammenarbeiten und gelegentlich "Durststrecken" überwinden können. Wirtschaftliche, soziale, politische oder konfessionelle Gesichtspunkte spielen bei dem Vorschlag der Kandidaten seitens der Schule keine Rolle. Eine herausragende Durchschnittsnote ist nicht das Auswahlkriterium für dieses Stipendium, sondern Originalität, Können, Initiative und Verantwortung sind wichtiger als die "Stelle hinter dem Komma" eines Einser-Abiturs. Eine verbindliche Definition der Kriterien für die Auswahl ist nicht möglich, doch kann die folgende Liste ein Orientierung ermöglichen:
      • hohe Leistungsfähigkeit und nachgewiesene Leistungsbereitschaft
      • Originalität, eigenständige Interessen und Initiativen
      • Bewusstsein sozialer Verantwortung
      • Weltoffenheit und Sinn für historische Zusammenhänge
      • musisch-ästhetische Ansprechbarkeit
      • soziale und physisch-geistige Belastbarkeit

    3. Bewerbungsverfahren
    4. Ein Schüler kann bis zur Meldung zur Reifeprüfung seine Bewerbung um das Stipendium abgeben. Die Schule behält sich aber das Recht der Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums vor. Sie schlägt einen geeigneten Kandidaten für ein Stipendium direkt der Deutschen Studienstiftung vor, die sich ihrerseits das Recht der Vergabe der Stipendien vorbehält.

    5. Auswahlverfahren
    6. Eine Vorauswahl findet nicht statt. Jeder Bewerber wird zu einem Wochenendseminar im Winterhalbjahr eingeladen. Im Verlaufe des Seminar wird er zu zwei Einzelgesprächen eingeladen. Weiter ist ein zuhause vorbereitetes Kurzreferat in einer sechsköpfigen Mitbewerbergruppe vorzutragen und zur Diskussion zu stellen. (In Mittel werden ca. 25% der Bewerber in die Studienstiftung aufgenommen.)

    7. Kontakt
    8. Weitere Informationen unter http://www.studienstiftung.de

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  2. Baden-Württemberg-Stipendium
    1. Zielgruppe / Schüler, die von der Schule vorgeschlagen werden können
    2. Das Land Baden-Württemberg unterhält enge wirtschaftliche Beziehungen zu seiner Partnerregion Katalonien. Jedes Jahr erhält im Rahmen dieser Zusammenarbeit ein spanischer Abiturient unserer Schule ein zweijähriges Stipendium (ca. 400 Euro pro Monat, Dauer 20 Monate (Stand des Jahres 2000) für ein Studium an einer Universität oder Hochschule in Baden-Württemberg.

    3. Bewerbungsverfahren
    4. Ein Schüler kann bis zur Meldung zur Reifeprüfung seine Bewerbung um das Stipendium abgeben. Die Schule behält sich aber das Recht der Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums vor, wobei Leistung und soziale Bedürftigkeit berücksichtigt werden.

      Sie schlägt einen geeigneten Kandidaten für ein Stipendium direkt dem Land Baden-Württemberg vor, das sich seinerseits das Recht der Vergabe des Stipendiums vorbehält.

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  3. Begabtenförderung des Evangelischen Studienwerkes e.V.
    1. Zielgruppe / Schüler, die sich selbst bewerben können (Prinzip der Selbstbewerbung)
    2. Die Bewerbungsvoraussetzungen sind: Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche, Hochschulreife, überdurchschnittliche Leistungen in Schule und Studium, nachweislich Engagement im kirchlichen, sozialen oder politischen Bereich und Studium in Deutschland (mindestens drei Semester). Stichtag der Bewerbung ist in der Regel der 30.Oktober. Unterlagen können per e-mail berner@evstudienwerk.de bewerbung@evstudienwerk.de), Internet (www.evstudienwerk.de) oder Telefon ( +49 2304 755 196 ) angefordert werden. Die Bewerberinnen und Bewerber, die die Anforderungen des Evangelischen Studienwerks erfüllen, werden in einen Vorauswahlausschuß zu einem Gespräch eingeladen. Dort wird entschieden, ob die Bewerberin oder der Bewerber zur Hauptauswahl in einer Einrichtung des Evangelischen Studienwerks (nach Deutschland) eingeladen wird, wo die Endausscheidung stattfindet

    3. Bewerbungsverfahren
    4. Prinzip der Selbstbewerbung, d.h. der Schüler bewirbt sich selbst beim Evangelischen Studienwerk e.V. ( siehe Punkt 4.a.)

    5. Kontakt
    6. Informationen unter www.evstudienwerk.de

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  4. Cusanuswerk - Bischöfliche Studienförderung
  5. Das Cusanuswerk zählt zu den Begabtenförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland. Es ist eine Einrichtung der katholischen Kirche und wendet sich an Studierende aller Fachrichtungen während des Studiums und der Promotion.

    1. Förderung
    2. Die Förderung hat nach Angaben des Cusanuswerks nicht nur eine finanzielle sondern auch eine inhaltliche Seite: Sie konfrontiert mit neuen Themen, anderen Biographien und den eigenen Entscheidungen.

    3. Bewerbung und Auswahlverfahren
    4. Formale Voraussetzungen für die Teilnahme am Auswahlverfahren sind:
      • katholische Konfession
      • deutsche oder Staatsangehörigkeit eines EU-Landes
      • Immatrikulation an einer deutschen, staatlich anerkannten Hochschule, sei es an einer Universität, Gesamt-, Kunst- und Musik- oder eine Fachhochschule, unabhängig vom Studienfach
      • mindestens noch vier Semester Regelstudienzeit zum Zeitpunkt der Aufnahme.

      Es gibt die Möglichkeit der Selbstbewerbung (außer für Studierende einer Kunstakademie). Stichtage für die Bewerbung sind (in der Grundförderung) der:
      • 1. Oktober
      • 1. Oktober und 1. April für Studierende an Fachhochschulen
      • 1. Dezember für Studierende an Kunstakademien
      Die Unterlagen umfassen einen ausführlichen Lebenslauf, das Abiturzeugnis sowie, falls bereits vorhanden, erste Hochschulzeugnisse; weiterhin die Fachgutachten zweier Hochschullehrer und ein Gutachten aus der Hochschulgemeinde. Das Cusanuswerk legt besonderen Wert darauf, nicht nur Leistungen zu vergleichen, sondern die Menschen kennenzulernen, die diese Leistungen erbringen. So gehört das persönliche Gespräch mit einem Mitglied der Geschäftsstelle für jeden Bewerber/in zum Auswahlverfahren dazu. Ein interdisziplinär zusammengesetztes Fachgremium entscheidet am Ende über die Auswahl.

    5. Weitere Informationen
      • in Internet: www.cusanuswerk.de
      • per Post: Cusanuswerk, Baumschulallee 5, D-53115 Bonn
      • per Telefon: 0049-228-9 83 84 - 0
      • per Telefax: 0049-228-9 83 84 - 99

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  6. Matrícula de Honor
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  8. Stipendienvergabe für Schüler der Klassen 11 der DSB
  9. Deutsche Schülerakademie

      Zugang zu der SchülerAkademie, die Sommerkurse für Schüler organisiert, haben Schülerinnen und Schüler, die eine weit überdurchschnittliche intellektuelle Befähigung sowie eine ausgeprägte Leistungsmotivation und Anstrengungsbereitschaft bereits unter Beweis gestellt haben.

      Als Nachweis der besonderen Leistungsfähigkeit gilt die Empfehlung der Schule bzw. eines Lehrers, oder aber die erfolgreiche Teilnahme an bestimmten Schülerwettbewerb.

      Inhaltlich besteht die Teilnahme an der Deutschen SchülerAkademie darin, dass man an 14 tägigen Sommerkursen verschiedenster Thematik teilnehmen kann.

    1. Teilnahmevoraussetzungen: Klassenstufe und Alter
    2. Zur Bewerbung berechtigt sind nur Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Empfehlung eine der beiden Jahrgangsstufen vor dem Abschlussjahrgang besuchen, d.h. Schüler der 10. und 11. Jahrgangsstufe der DSB.

      Schüler der Klassen 10 und 11können sich bis Ende des 1. Halbjahres beim Oberstufenkoordinator um die Teilnahme am Programm der SchülerAkademie bewerben, die Schule behält sich aber das Recht der Entscheidung vor.

    3. Teilnahmevoraussetzungen: Qualifikation
    4. Die Konzeption der Sommerkurse ist sehr breit ausgelegt; es wird in ihnen weniger Faktenwissen vermittelt als systematisches, strukturelles Denken geübt und praktiziert. Ideale Kandidaten für die SchülerAkademie sind daher Schüler, die eine weit überdurchschnittliche und möglichst breite intellektuelle Befähigung, weitreichende Interessen und eine hohe Leistungs- und Anstrengungsbereitschaft aufweisen.

      Ein besonderes Interesse an einem Fachgebiet allein reicht nicht aus, denn bei nicht ausreichender genereller Leistungsfähigkeit läuft die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer Gefahr, vom Programm und der Kursarbeit überfordert zu werden.

    5. Programm und Inhalte der Kurse
    6. Ziel der Akademien, die seit 1988 durchgeführt werden, ist, die Schülerinnen und Schüler in ihren Fähigkeiten zu fördern, sie miteinander in Kontakt zu bringen und unter Anleitung von Lehrkräften aus Schule und Hochschule an anspruchsvollen Aufgabenstellungen ihres Interessenbereiches arbeiten zu lassen. Sie erfahren dabei zugleich eine Einführung in Arbeitsformen der Hochschulausbildung und eine Orientierung auf mögliche spätere Studienfächer. Die Akademien dauern ca. 16 Tage und bestehen aus je sechs Kursen, von denen einer auswählen ist. Themen der Kurse sind exemplarische Fragestellungen aus der Mathematik, den Naturwissenschaften, den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften, der Wirtschaft, der Musik u.a.m.. Manche Kurse führen auch in eine Fremdsprache ein oder werden in einer Fremdsprache durchgeführt. Durch besondere Veranstaltungen sollen das interdisziplinäre Interesse und Verständnis gefördert werden. Neben der Kursarbeit wird ein vielfältiges Rahmenprogramm mit Musik, Sport, Exkursionen u. a. angeboten.

    7. Kosten der Kurse der SchülerAkademie
    8. Die Teilnehmer an einem Kurs müssen eine finanzielle Eigenbeteiligung von 500 Euro (2002) aufbringen. Sollten die Einkommensverhältnisse der Familie diese Eigenbeteiligung nicht oder nicht in voller Höhe zulassen, kann ein begründeter Antrag auf Ermäßigung oder Erlass stellen.

    9. Kontakt
    10. Informationen unter http://www.schuelerakademie.de

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J.Nottelmann


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